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Es besteht Rechtsanspruch auf BAföG-Förderung als Schüler-BAföG oder Meister-BAföG. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, einen Bildungskredit zu erhalten. Maßnahmen zur Rehabilitation werden beim zuständigen Arbeitsamt beantragt. Zeitsoldaten wenden sich an die Berufsförderungsdienste der Bundeswehr.
BAföG
Zuständig für Auskünfte zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist das Landratsamt des Heimat-Wohnortes. Weitere Infos finden Sie unter: http://www.bafoeg.bmbf.de
Meister-BAföG (AFBG)
In Hessen sind die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken zuständig. Maßgeblich ist dabei der Hauptwohnsitz des Antragstellers.
Studentenwerk Darmstadt Amt für Ausbildungsförderung Petersenstr. 14 64213 Darmstadt Telefon: 06151-163847 bzw. 163846 zuständig für die Städte Darmstadt und Offenbach sowie die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Offenbach und den Odenwaldkreis ----------------------------------------
Studentenwerk Frankfurt am Main Amt für Ausbildungsförderung Bockenheimer Landstr. 133 60325 Frankfurt am Main Telefon: 069-79823289
zuständig für die Städte Frankfurt und Wiesbaden sowie Landkreis Groß-Gerau, Main-Taunus-Kreis und Rheingau-Taunus-Kreis ----------------------------------------
Studentenwerk Gießen Amt für Ausbildungsförderung Otto-Behagel-Str. 23-27 35394 Gießen Telefon: 0641-40008452 bzw. 40008433
zuständig für die Landkreise Fulda und Gießen, den Main-Kinzig-Kreis, den Vogelsbergkreis und den Wetteraukreis ----------------------------------------
Studentenwerk Kassel Amt für Ausbildungsförderung Wolfhager Str. 10 34117 Kassel Telefon: 0561-8042554 bzw. 8043512
zuständig für die Stadt Kassel, die Landkreise Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Waldeck-Frankenberg, den Schwalm-Eder-Kreis und den Werra-Meißner-Kreis ----------------------------------------
Studentenwerk Marburg Amt für Ausbildungsförderung Erlenring 5 35037 Marburg Telefon: 06421-296215 bzw. 296205
zuständig für den Hochtaunuskreis, den Lahn-Dill-Kreis und die Landkreise Limburg-Weilburg und Marburg-Biedenkopf ----------------------------------------
Weitere Infos und zuständige Ämter finden Sie unter: http://www.meister-bafoeg.info
Bildungskredit (Studiendarlehen)
Der Bildungskredit kann zusätzlich zu BAföG-Leistungen zur Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand gewährt werden. Die Kreditvergabe ist im Gegensatz zum BAföG vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten unabhängig. Grundlage ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (www.bmbf.de).
Weitere Information und Anträge erhalten Sie beim Bundesverwaltungsamt oder unter http://www.das-neue-bafoeg.de/de/110.php
Ansprechpartner Bildungskredit - Hotline Telefon: 022899-358 - 44 92 (Ausland +49 221 758 4492) Telefax: 022899-358-48 50 E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Postanschrift Bundesverwaltungsamt Abteilung IV Bildungskredit 50728 Köln
Wir empfehlen Ihnen, sich mit der für Sie in Frage kommenden Stelle rechtzeitig in Verbindung zu setzen.
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