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Aufnahmevoraussetzungen
Bewerbungsunterlagen
Studienbeginn und Bewerbungstermine
Schnuppertag
Kosten
Prüfungen
Höhere Berufsfachschule für Informationsverarbeitung
(schulische Erstausbildung)
Die Ausbildung in der Höheren Berufsfachschule für Informationsverarbeitung - Technik - baut auf einem mittleren Bildungsabschluss auf und dauert zwei Jahre. Sie endet mit der Abschlussprüfung zur/zum
"Staatlich geprüften technischen Assistenten(in) für Informationsverarbeitung - Technik".
An unserer Akademie werden zwei Bereiche in dieser Fachrichtung angeboten: Computersysteme und Netzwerktechnik und Medien- und Dokumentationstechnik.
Die Unterrichtsorganisation erfolgt aufgrund von Stundentafeln, die bei den genannten Ausbildungsgängen dargestellt sind. Die Stundentafel ist in einen allgemein bildenden und einen berufsbildenden Bereich aufgeteilt. Hinzu kommen in dem Wahlbereich das Zusatzangebot zur Erlangung der Fachhochschulreife sowie Vertiefungen und Ergänzungen zur Ausbildung. In den zweiten Ausbildungsabschnitt ist ein Betriebs-Praktikum von ca. 8 Wochen integriert.
Der Unterricht ist in Doppelstunden zu jeweils 90 Minuten organisiert. Die Unterrichtszeit liegt Montag bis Donnerstag zwischen 7.45 Uhr und 17.25 Uhr, Freitag zwischen 07.45 Uhr und 12.50 Uhr.
Aufnahmevoraussetzungen
Die Aufnahme in die zweijährige Höhere Berufsfachschule setzt voraus:
- die Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder
- ein Zeugnis über den mittleren Abschluss (Realschulabschluss) oder
- ein Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule oder
- ein Zeugnis der Fachschulreife oder
- ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
Aufgenommen werden kann nur, wer bis zum 30. April das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Aufnahme ist auch davon abhängig, dass Bewerberinnen und Bewerber in einem der oben geforderten Bildungsabschlüsse mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik nachweisen, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen sich einem Auswahlverfahren unterziehen.
(Auszug aus der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an zweijährigen Höheren Berufsfachschulen vom 17.02.2000 i.d.F. vom 21.12.2005)
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Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung ist über die abgebende Schule bzw. direkt beim Sekretariat der Staatlichen Technikakademie Weilburg einzureichen. Beizufügen sind:
- Bewerbungsbogen der Staatlichen Technikakademie Weilburg
- Aktueller, unterschriebener Lebenslauf in tabellarischer Form
- Abschlusszeugnis des mittleren Bildungsabschlusses oder ggf. das Zeugnis eines höheren Bildungsabschlusses (Schüler/innen der 10. Klasse der Realschule/Gesamtschule fügen das Halbjahreszeugnis bei )
- Ein Original-Passbild neuesten Datums (keine Farbkopie)
Alle Kopien von Zeugnissen bzw. Bescheinigungen müssen amtlich beglaubigt sein !
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Ausbildungsbeginn und Bewerbungstermine
Der Unterricht beginnt nach den allgemeinen Schulsommerferien des Landes Hessen. Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz müssen bis zum 30. April des jeweiligen Jahres vorliegen. Ein Auswahlverfahren findet statt, wenn die Zahl der Bewerber größer ist als die Zahl der verfügbaren Ausbildungsplätze.
Schnuppertag
Wenn Sie sich persönlich über die Ausbildung informieren und einen Eindruck vom Unterricht erhalten möchten, dann rufen Sie uns an. Wir vereinbaren dann einen Termin.
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Kosten
Es werden keine Gebühren für den Schulbesuch und für die Prüfungen erhoben. Lediglich zu Beginn eines jeden Studienhalbjahres fallen Kosten in Höhe von € 10,-- für Verbrauchsmaterial und allgemeine Auslagen an. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit werden allen Schülerinnen und Schülern Lehrbücher und Drucke der Schule zur Verfügung gestellt. Schreibzeug und Taschenrechner müssen selbst beschafft werden.
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Prüfungen
Die Abschlussprüfung umfasst eine schriftliche Prüfung in vier Lernfeldern des berufsbezogenen Bereichs sowie mindestens eine mündliche Prüfung in den Fächern oder Lernfeldern des Pflichtbereichs, die im zweiten Ausbildungsjahr durchgehend unterrichtet wurden. Hiervon ausgenommen ist das Fach Sport.
Wer sich für den Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife entschieden hat, muss hier ebenfalls eine Abschlussprüfung ablegen. Erst wenn beide Abschlussprüfungen erfolgreich absolviert wurden, wird der schulische Teil der allgemeinen Fachhochschulreife mit einem Zeugniss bescheinigt.
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