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Aufnahmevoraussetzungen
Studienbeginn und Bewerbungstermine
Bewerbungsunterlagen
Kosten
Prüfungen
Fachschule für Technik (Vollzeit)
(Berufliche Weiterbildung)
Das Studium an der Staatlichen Technikakademie Weilburg umfasst allgemeinbildende und fachrichtungsbezogene Lernbereiche. Die Unterrichtsorganisation erfolgt aufgrund von Stundentafeln, die bei den Beschreibungen der Studienschwerpunkte aufgeführt sind. Es gibt einen Pflicht-, Wahlpflicht- und einen Wahlbereich.
Der Pflichtbereich umfasst den allgemeinen Bereich mit den Fächern Deutsch, Englisch, Politik-Wirtschaft-Recht-Umwelt und Berufs- und Arbeitspädagogik sowie den fachrichtungsbezogenen Bereich. Der fachrichtungsbezogene Bereich beinhaltet die Fächer und Lernfelder, die die Qualifikationen für das angestrebte Weiterbildungsziel vermitteln.
Im Wahlpflichtbereich wird der Mathematik-Zusatzkurs zur Erlangung der Fachhochschulreife und alternativ der Kurs "Existenzgründung und Unternehmensführung" angeboten. Mit dem Besuch des Zusatzkurses im Fach Mathematik und der erfolgreichen Teilnahme an einer Prüfung in diesem Fach kann die Fachhochschulreife (FHSR) erlangt werden. Dieser Abschluss ist in allen Bundesländern gültig.
Der Wahlbereich umfasst ergänzende Angebote wie z.B. Ausbilder-Eignungsprüfung, Teile der Meisterprüfung oder schwerpunktspezifische Ergänzungen und Vertiefungen.
Der Unterricht ist in Doppelstunden (90 Minuten) oder größeren Unterrichtsblöcken organisiert. Die Unterrichtszeit liegt montags bis donnerstags zwischen 7.45 und 17.25 Uhr, freitags zwischen 7.45 und 12.50 Uhr.
Aufnahmevoraussetzungen für das Technikerstudium
(Auszug aus der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Ein- und Zweijährigen Fachschulen vom 7.5.2007)
Die Zulassung zu einem Technikerstudium setzt voraus:
- Das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
- Die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (auch Assistentenausbildung)
- Eine weitere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 1 Jahr.
Entsprechende berufspraktische Tätigkeit bei der Bundeswehr (Zivildienst) kann angerechnet werden.
Bewerber/innen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können, sofern sie eine mindestens 5-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen, in die Fachschule aufgenommen werden, wenn in einer Prüfung ihre fachliche Eignung festgestellt wird.
Studienbeginn und Bewerbungstermine
Die Schwerpunkte Produktions- und Qualitätsmanagement und Computersystem- und Netzwerktechnik beginnen Anfang Februar. Das Studium für alle anderen Schwerpunkte beginnt nach den Sommerferien des Landes Hessen.
Die Bewerbung um einen Studienplatz sollte möglichst ein Jahr vor dem gewünschten Studienbeginn vorliegen.
Auf Nachfrage ist auch eine kurzfristige Bewerbung möglich, wenn noch Studienplätze frei sind.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung ist im Sekretariat der Staatlichen Technikakademie Weilburg einzureichen. Der Bewerbung sind beizufügen:
- Bewerbungsformular der Staatlichen Technikakademie Weilburg
- Aktueller, lückenloser, unterschriebener Lebenslauf in tabellarischer Form
- Ein aktuelles Original-Passbild (keine Farbkopie)
- Abschlusszeugnis der Hauptschule oder das Zeugnis eines mittleren oder höheren Bildungsabschlusses
- Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
- Nachweis über die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (Facharbeiter- oder Gesellenbrief)
- Bescheinigungen (Arbeitszeugnisse) über Art und Dauer der beruflichen Tätigkeiten
(Arbeitsverträge reichen nicht aus)
Alle Kopien von Zeugnissen bzw. Bescheinigungen müssen amtlich beglaubigt sein!
Kosten
Es werden keine Studiengebühren von den Studierenden erhoben. Lediglich zu Beginn eines jeden Studienhalbjahres fallen Kosten in Höhe von zur Zeit € 40,-- für Verbrauchsmaterial und allgemeine Auslagen an. Für die Prüfungen des unmittelbaren Studiengangs werden von Studierenden der Fachschule keine Prüfungsgebühren erhoben. Externen-Prüfungen sind jedoch gebührenpflichtig. Lernmittelfreiheit (Bücher) besteht für alle Studierenden.
Prüfungen
Es können folgende Prüfungen abgelegt werden:
- Abschlussprüfung - berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Techniker/in"
- Fachhochschulreifeprüfung
- Ausbilder-Eignungsprüfung
- Handwerksmeisterprüfung, wirtschafts- und rechtskundlicher Teil (Teil III) in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer
- Prüfung zur/zum Internationalen Schweißtechniker/in Teil I
- ECDL-Prüfung (Europäischer Computerführerschein)
Nicht alle aufgeführten Prüfungen sind kostenfrei !
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